Die Gesuchstellerin unterlässt es trotz der ihr obliegenden Mitwirkungspflicht, zu begründen, inwiefern der Verlust ihres Lehrauftrags an der Universität Freiburg durch das Strafverfahren verursacht worden sei. Den Akten sind ebenfalls keine Hinweise auf einen Zusammenhang zu entnehmen. Mangels Nachweises eines Kausalzusammenhangs ist das Gesuch auf Entschädigung wirtschaftlicher Einbussen auch in diesem Punkt abzuweisen.