Aus den Akten geht hervor, dass der Verwaltungsrat N.________ am 7. Juli 2006 mit sofortiger Wirkung die Dienstenthebung verfügte und die Gehaltszahlungen per 31. Juli 2006 einstellte. Bei der Dienstenthebung handelt es sich um eine vorsorgliche Massnahme, welche die Sicherstellung gefährdeter Interessen des Arbeitgebers bis zum Abschluss des Hauptverfahrens bezweckt und Dringlichkeit voraussetzt. Wenn aus triftigen Gründen anzunehmen ist, dass das Dienstverhältnis nach der Dienstenthebung aufgrund einer Verfehlung des Mitarbeiters nicht fortgesetzt werden kann, so kann die Dienstenthebung mit einer Einstellung der Gehaltszahlungen verbunden werden.