cc) Für das Verwaltungsstrafverfahren macht die Gesuchstellerin einen Zeitaufwand von 38.75 Stunden geltend. Die von ihr in Rechnung gestellten Auslagen wurden bereits bei der Festsetzung der Entschädigung für das Strafverfahren berücksichtigt. Angesichts der Tatsache, dass dort aber nur 50 % der veranschlagten Kosten der Entschädigung unterliegen, sind die Auslagen für das Verwaltungsstrafverfahren auf pauschal Fr. 50.- festzusetzen. Hinzu kommt die Reiseentschädigung für die Einvernahmen bei der Swissmedic. Zwei Fahrten von Freiburg nach Bern aller-retour zu Fr. 330.- (132 km x Fr. 2.50). Dem Gesagten zu Folge ist bei einem Kantonsgericht KG Seite 12 von 16