Reiseentschädigungen für Fahrten innerhalb von Freiburg werden pauschal mit Fr. 15.- entschädigt. Dem Gesagten zu Folge ist bei einem Zeitaufwand von insgesamt 62.25 Stunden zu Fr. 270.- (Fr. 16‘807.50), Auslagen inkl. Reiseentschädigung von Fr. 294.90, zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von Fr. 1‘368.20, eine Pauschalentschädigung von Fr. 18‘470.60 angemessen, welche entsprechend des erstinstanzlichen Verfahrensausgangs zur Hälfte zu entschädigen ist. Folglich ist die der Gesuchstellerin gestützt auf Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO zuzusprechende Entschädigung auf Fr. 9‘235.30 festzusetzen.