Der von Rechtsanwalt Clerc geltend gemachte Stundenansatz von Fr. 300.- erachtet der Strafappellationshof als zu hoch; er ist gestützt auf die hiesige Rechtsprechung auf Fr. 270.- herabzusetzen. Bezüglich der von ihm veranschlagten Auslagen ist darauf hinzuweisen, dass eine Kopie mit 40 Rappen entschädigt wird. Reiseentschädigungen für Fahrten innerhalb von Freiburg werden pauschal mit Fr. 15.- entschädigt.