Für das erstinstanzliche Strafverfahren verrechnet die Gesuchstellerin einen Zeitaufwand von 52.25 Stunden. Die Strafverhandlung dauerte 2 Tage und deren Vorbereitung nahm 3-4 Tage in Anspruch. Der von Rechtsanwalt Clerc in Rechnung gestellte Aufwand von 52.25 Stunden erscheint somit gerechtfertigt. Zusätzlich gilt es wie bereits erwähnt 10 der 50 doppelt verrechneten Stunden zu berücksichtigen, was einen Zeitaufwand von insgesamt 62.25 Stunden ergibt.