Den Akten ist zu entnehmen, dass 50 Stunden Arbeitsaufwand doppelt verrechnet worden sind, d.h. sowohl mit der dem Verwaltungsgerichtshof im Rahmen des Verwaltungsverfahrens vorgelegten Kostenliste vom 3. Juni 2013 als auch mit der dem Strafappellationshof vorgelegten Honorarnote vom 16. Oktober 2012. Es ist ersichtlich, dass diese zweifach fakturierten Arbeiten im Verwaltungsverfahren erfolgten. Zwecks Sachverhaltsfeststellung für das Strafverfahren können Kantonsgericht KG Seite 11 von 16