Aus den Akten ist ersichtlich, dass Rechtsanwalt Clerc die für die Klientin im Verwaltungs-, im Straf- sowie im Verwaltungsstrafverfahren erbrachten Arbeiten im selben „Extrait du journal interne, Affaire: mmm“ erfasst hat, statt die in den verschiedenen Verfahren ausgeführten Tätigkeiten separat abzurechnen. Es ist ersichtlich, dass mit der im Rahmen des Verwaltungsverfahrens eingereichten Kostenliste dieselben Arbeiten verrechnet worden sind wie in der im vorliegenden Entschädigungsverfahren unterbreiteten Honorarnote (doppelt verrechnete Arbeiten werden in der als Beilage zum Urteil zugestellten überarbeiteten Kostennote „gelb“ gekennzeichnet).