Mit Entschädigungsgesuch vom 15. September 2010 macht die Gesuchstellerin eine Entschädigung für Verteidigungskosten in Höhe von Fr. 100‘000.- geltend. Als Beilage zur Ergänzung ihres Entschädigungsgesuchs vom 16. Oktober 2012 hat die Gesuchstellerin eine 13- seitige Kostenliste eingereicht, mit welcher sie einen Zeitaufwand von 184 Stunden und 40 Minuten, mithin ein Honorar und Auslagen in Höhe von Fr. 61‘117.60 für die von ihrem Rechtsanwalt erbrachten Arbeiten in Rechnung stellt.