Die Gesuchstellerin wirft H.________, I.________, J.________, K.________ und der L.________ vor, eine aktive Informationspolitik gegen sie betrieben zu haben. Sie sei durch ihre Arbeitgeberin sowie die Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden dem medialen Interesse ausgesetzt worden, so sei sie auch erst nach den Medien und durch diese von ihrer Entlassung in Kenntnis gesetzt worden. Sie erklärt, sie habe sich mit der Universität Freiburg zu keinem Zeitpunkt in einer konfliktuellen Situation befunden.