b) In ihrer Stellungnahme zum Entschädigungsgesuch vom 12. August 2014 beantragt die Gesuchsgegnerin 1, das Entschädigungsgesuch sei vollumfänglich abzuweisen. Die Gesuchsgegnerin 1 führt aus, gegen die Gesuchstellerin sei ein Strafverfahren wegen ungetreuer Amtsführung, evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung, qualifizierter Veruntreuung, Sich Bestechen Kantonsgericht KG Seite 6 von 16 Lassens, evtl. Vorteilsannahme und Urkundenfälschung geführt worden, und sie sei wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zwischen Ende 1996 und Mai 2006 verurteilt worden.