Es sei zwar korrekt, dass sie zur Erlangung der Pikettentschädigungen den Rechtsweg hätte beschreiten sollen, doch es dürfe davon ausgegangen werden, dass mit heutiger Kenntnis von einer Entlassung Abstand genommen worden wäre und sich eine Verwarnung als angemessen erwiesen hätte. Aufgrund des fortdauernden Verfahrens habe sie nicht die Möglichkeit gehabt, eine annähernd gleichwertige Anstellung zu finden. Ausserdem sei ihr der Lehrauftrag an der Universität Freiburg entzogen worden. Der Verdienstrückgang könne langfristig auf mindestens 50% beziffert werden.