Sie macht geltend, das gegen sie geführte Strafverfahren habe nicht nur zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses geführt, sie habe dadurch auch noch ihren Lehrauftrag an der Universität Freiburg verloren. Sie sei während einer gewissen Zeit arbeitslos gewesen und habe keine ihrer Ausbildung entsprechende Neuanstellung finden können. Das Strafverfahren sei für sie und ihre Familie sehr belastend gewesen.