_ erfolgt seien. Sie macht geltend, dass die zahlreichen gegen sie erhobenen Vorwürfe in keinem Verhältnis zu der mit Urteil des Bezirksstrafgerichts vom 20. November 2009 erfolgten Verurteilung stünden. Ausserdem weist sie darauf hin, dass das gegen sie geführte Verfahren ein starkes Medieninteresse geweckt habe, was umso bedenklicher sei, als ihre Identität und der Umstand, dass sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen habe, dadurch bekannt geworden sei.