2. a) Mit fristgerecht eingereichtem Entschädigungsgesuch vom 15. September 2010 beantragt die Gesuchstellerin eine Entschädigung zu Lasten des Staates von insgesamt Fr. 650'000.-, davon Fr. 50'000.- für erlittene seelische Unbill sowie Fr. 100'000.- für ihre Verteidigungskosten. Sie führt aus, dass sie sich zum Zeitpunkt der Einleitung der Administrativuntersuchung im Jahr 2006 in einem gesundheitlich sehr bedenklichen und labilen Zustand befunden habe. Die Gesuchstellerin kritisiert die Länge des Untersuchungsverfahrens, während parallel zahlreiche Administrativentscheide bezüglich ihrer Entlassung als B.________ erfolgt seien.