Mit Stellungnahme vom 19. Januar 2015 beantragt Swissmedic (nachfolgend: die Gesuchsgegnerin 2), der Gesuchstellerin bzw. ihrem Anwalt sei unter Androhung des Nichteintretens im Unterlassungsfall Frist zur Detaillierung ihres Entschädigungsanspruchs anzusetzen. Anschliessend sei der Swissmedic nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Es wurden keine weiteren Stellungnahmen eingeholt. Auf die Ausführungen der Parteien in ihren Rechtsschriften wird nachfolgend, soweit erforderlich, ausführlich eingegangen. Im Übrigen wird auf die Akten verwiesen.