Die Staatsanwaltschaft beantragte, A.________ der mehrfachen qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung, begangen zwischen 1996 bis April 2006, schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 150.- zu verurteilen und eine Ersatzforderung von Fr. 10'612.- zu Gunsten des Staates festzusetzen (Verfahren 501 2010 56).