___ auf, die genaue Adresse dieser Person mitzuteilen. Nachdem er eine Mahnung zur Bezahlung der Busse und der Kosten erhalten hatte, teilte A.________ die Adresse mit. Am 6. Juli 2015 überwies der Vize-Oberamtmann die Sache zur weiteren Behandlung dem Polizeirichter des Seebezirks (nachfolgend: der Polizeirichter). Mit Verfügung vom 8. Juli 2015 stellte der Polizeirichter fest, dass der Strafbefehl vom 11. Mai 2015 mangels rechtzeitiger Einsprache rechtskräftig ist.