A. Am 24. April 2013 reichten B.________, C.________, D.________ und E.________ Strafklage wegen Sachbeschädigung gegen A.________ ein. Zudem konstituierten sie sich als Straf- und Zivilkläger und behielten später geltend zu machende Zivilforderungen ausdrücklich vor. Am 6. Mai 2015 liessen B.________, C.________, D.________ und E.________ der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass sie ihre Strafklage und ihre Zivilforderungen zurückziehen.