- Am 12. November 2014 reichte B.________ ihrerseits Strafantrag gegen A.________ wegen versuchter Nötigung/evtl. versuchter Ausnützung einer Notlage, ein (act. 2736). C. Am 9. Juli 2015 reichte A.________ Beschwerde ein gegen die Verfügung vom 30. Juni 2015 der Staatsanwaltschaft. Er stellte folgende Rechtsbegehren: „1. Es sei die Verfügung ... vom 30. Juni 2015 der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg aufzuheben.