__ ihn als Lügner bezeichnet sowie mit Bin Laden und Hitler verglichen. Er beantragte, bei der Beschuldigten eine Hausdurchsuchung durchzuführen (act. 2504). Bei der am 20. August 2014 durchgeführten Durchsuchung wurde 1 aus dem Fotoapparat von B.________ stammende SanDisk Card sichergestellt (act. 2666). Da sich aufgrund der am 20. August 2014 sichergestellten SanDisk Card und weiteren Beweismitteln der Verdacht ergab, A.________ habe sich der Nötigung, evtl. der Ausnützung einer Notlage, schuldig gemacht, eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern am 11. September 2014 gegen A.________ ein Strafverfahren wegen dieser Delikte (act. 2705).