Am 23. Juli 2014 reichte A.________ bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern Strafantrag/- anzeige ein gegen B.________ wegen Verletzung des Geheim- und Privatbereichs, unbefugten Aufnehmens von Gesprächen, versuchter Nötigung, Verletzung der Auskunfts-, Melde- und Mitwirkungspflichten und Beschimpfung. Er machte unter anderem geltend, B.________ habe ihm mitgeteilt, dass sie ohne seine Einwilligung Video- Aufnahmen gemacht habe. Sie habe damit gedroht, diese Aufnahmen Dritten bekannt zu geben, sofern er rechtliche Schritte gegen sie unternehme. Zudem habe B.________ ihn als Lügner bezeichnet sowie mit Bin Laden und Hitler verglichen.