A. A.________ arbeitete bei einem Unternehmen im Seebezirk und war direkter Vorgesetzter von B.________. Am 4. Juli 2014 kündigte die Arbeitgeberin von A.________ das mit diesem bestehende Arbeitsverhältnis mit sofortiger Freistellung (act. 2030). Begründet wurde diese Kündigung damit, dass A.________ mit seiner negativen Haltung die Aufklärung des ihm von B.________ gemachten Vorwurfs der sexuellen Belästigung verunmöglicht hat (act. 2038).