Von der Gesamtsumme von Fr. 452‘000.- sei zur Ablösung der Kredite bei der M.________ am 29. November 2013 nur ein Betrag von Fr. 351‘025.25 verwendet worden. Es könne folglich davon ausgegangen werden, dass der Differenzbetrag von rund Fr. 100‘000.- schon vorher durch die Beschwerdeführer amortisierte worden sei, u.a. mit einem Teil des Betrags von Fr. 120‘000.-, welcher der Beschwerdeführer am 14. Mai 2012 in bar ab seinem Konto bei der N.________ bezogen habe. Auf diesem Konto bei der N.________ sei am 8. Mai 2012 eine angebliche Gewinnauszahlung der E.________ GmbH für das Jahr 2011 von Fr. 150‘000.- ab dem Konto der E.________ GmbH bei der O.________ eingegangen.