bb) Die Staatsanwältin führt in ihrer Stellungnahme vom 4. Februar 2015 aus, dass auf dem Lohnsparkonto … der Beschwerdeführer bei der K.________ am 29. November 2013 Beträge von insgesamt Fr. 452‘000.00 ab den Hypothekarkonten …, lautend auf die Beschwerdeführer und Kantonsgericht KG Seite 8 von 9 deren Tochter L.________, einbezahlt worden seien. Die Hypotheken würden drei Liegenschaften betreffen, welche die Tochter im Jahr 2009 erworben habe. Gemäss Kreditverträgen der K.________ würden die Zinsen und Amortisationen dieser Hypothekarkredite dem beschlagnahmten Konto der Beschwerdeführer belastet.