Beschlagnahmeobjekten (Liegenschaft ...; …) wird summarisch dargelegt. Die Beschwerdeführer wurden dadurch in die Lage versetzt, die Tragweite der verfügten Beschlagnahmungen zu beurteilen und angeblich fehlerhafte Punkte in Kenntnis aller Umstände von der Beschwerdeinstanz beurteilen zu lassen. Das hiesige Gericht verfügt diesbezüglich über volle Kognition. Die Rüge der Beschwerdeführer, wonach die Staatsanwaltschaft herrschendes Prozessrecht verletzt habe, ist damit unbegründet.