E. Am 18. Juni 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen A.________ und B.________ je ein Strafverfahren wegen Konkursdelikten. Gegen B.________ wurde das Strafverfahren mit Verfügung vom 13. November 2014 auf die Tatbestände der Widerhandlung gegen das AHVG und Geldwäscherei (Art. 305bis StGB) ausgedehnt.