A. Am 27. Juli 2011 haben D.________ und C.________ als Verkäufer und die E.________ GmbH (nachfolgend: E.________ GmbH) als Käuferin, handelnd durch B.________, einen Terminverkaufs- und Kaufrechtsvertrag betreffend ihre Liegenschaften Art. fff und ggg in der Gemeinde H.________ abgeschlossen (act. 2006 ff.). A.________ und B.________ waren zu diesem Zeitpunkt Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelzeichnungsberechtigung der E.________ GmbH (act. 2018). Fr. 50‘000.- des Kaufpreises von insgesamt Fr. 2‘000‘000.- wurden von der E.________ GmbH bei Vertragsabschluss geleistet. Für den restlichen Kaufpreis wurde Ratenzahlung vereinbart und zwar wie folgt: