Nicht anders verhält es sich mit der Beschwerde gemäss StPO. Nach Art. 396 Abs. 1 StPO ist die Beschwerde begründet einzureichen. Wenn eine Begründung des Rechtsmittels verlangt wird, so ist nach Art. 385 Abs. 1 StPO genau anzugeben, welche Punkte des Entscheids angefochten Kantonsgericht KG Seite 4 von 5