aa) Gemäss Rechtsprechung ist es ganz allgemein zulässig, die Bezifferung des Rechtsbegehrens zu verlangen, wenn Geldbeträge streitig sind. Das Beharren auf einer Bezifferung kann ausnahmsweise bundesrechtswidrig sein, wenn der Kläger nicht in der Lage ist, die Höhe seines Anspruchs genau anzugeben oder diese Angabe unzumutbar erscheint.