b) Der Tatvorwurf beschlägt in der vorliegenden Sache die Verletzung eines gerichtlichen Verbots (Falschparkieren). Dass mit der Sache rechtliche und/oder tatsächliche Schwierigkeiten verbunden gewesen wären, ist nicht ersichtlich. Zudem macht die Beschwerdeführerin geltend, schweizweit seien mehr als 20 ähnliche Verfahren hängig, was auf eine gewisse Prozesserfahrung hindeutet. Der Betrag der ausgesprochenen Busse beläuft sich auf CHF 50.-. Das Verfahren wurde anfangs April 2015 eröffnet und mit der Einstellungsverfügung vom 3. Juni 2015 beendet, dauerte folglich nicht einmal 2 Monate.