A. Am 24. März 2015 erstattete ein Immobilienverwaltungsunternehmen im Auftrag des Grundeigentümers beim Oberamt des Saanebezirks Anzeige wegen Verletzung eines gerichtlichen Verbots (Falschparkieren). Am 7. April 2015 forderte der Oberamtmann die A.________ AG auf, ihm innert 10 Tagen den Namen, den Vornamen und die Adresse der Person mitzuteilen, die das fragliche Fahrzeug zum Zeitpunkt der Widerhandlung gelenkt hat.