(Dispositiv auf nachfolgender Seite) Kantonsgericht KG Seite 5 von 5 Die Kammer erkennt: I. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 357.- (Gerichtsgebühr: CHF 300.-, Auslagen: CHF 57.-) werden dem Beschwerdeführer auferlegt. III. Es wird keine Entschädigung zugesprochen. IV. Zustellung.