_ nie einen andern Kontakt gehabt als über Ricardo. Der Münzsendung sei ein handschriftlicher Zettel des Verkäufers beigelegen, in welcher er ihm die lange Zeit seit dem Fund mitgeteilt habe. Allfällige Einvernahmeprotokolle von D.________ wurden, soweit sich dies aus den Akten ergibt, von der Staatsanwaltschaft nicht beigezogen. Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Einstellungsverfügung damit ausschliesslich auf die Aussagen des Beschuldigten, ohne diese Kantonsgericht KG Seite 7 von 9