b) In seiner Eingabe vom 27. April 2015 führt der Beschwerdeführer im Wesentlichen aus, dass er ehrlich nicht nachvollziehen könne, dass die Staatsanwaltschaft gewillt sei, die Brandstifter des verheerenden Feuers in seinem Betrieb einfach davon kommen zu lassen. Da er leider frühzeitig den Verdacht des Vertuschens gehabt habe, habe er die Ermittlungsdefizite der Beamten selber zusammengetragen und diese in eine „Chronologie der Ereignisse“ einfliessen lassen, die im Anhang beiliege. Diese Chronologie beschreibt die Gründung der Firma im Jahr fff; die Umzüge der Firma; die Bestrebungen, die von der Firma gemietete Liegenschaft zu kaufen;