B. Mit Schreiben vom 27. April 2015 wandte sich A.________ an die Staatsanwaltschaft. Darin führte er unter anderem aus, dass er nicht begreife, warum die Staatsanwaltschaft „als Vertreterin der Judikative, mit entsprechenden Möglichkeiten der Einflussnahme in die Exekutive“ einfach den Teppich des Schweigens über die ganze Angelegenheit ziehe. Er bat darum, die Sache einer unvoreingenommenen, höheren Instanz vorzulegen; dies sei die beste Möglichkeit, damit die Staatsanwalt ihr Gesicht wahren könne. Diesem Schreiben legte er ein mit „C.________ – Chronologie“ überschriebenes, 16-seitiges Dokument sowie ein an seinen Anwalt gerichtetes, vom Monat Februar 2015 datiertes Schreiben bei.