A. Am 24. Februar 2014 wurde die Intervention der Kantonspolizei in B.________ auf dem von der C.________, deren Inhaber A.________ ist, gemieteten Liegenschaft D.________ wegen eines Brandfalls verlangt. Im Verlauf der Ermittlungen wurde festgestellt, dass offensichtlich Brandstiftung vorlag. Am 26 Februar 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft formell ein Strafverfahren wegen Brandstiftung gegen A.________. Die Polizei hat diesen zuerst als Auskunftsperson und anschliessend als Beschuldigten sowie weitere Personen als Auskunftspersonen einvernommen. Zudem wurden durch die Polizei ein Fotodossier und durch das Institut de police scientifique und das Centre universitaire romand