dass A.________ gegen diesen Strafbefehl Einsprache erhob; dass die Sache dem Polizeirichter des Saanebezirks überwiesen wurde; dass der Polizeirichter des Saanebezirks mit Eingabe vom 9. Dezember 2014 an die Strafkammer vorbringt, in den Ausstand zu treten, und darum ersucht, eine andere Gerichtsbehörde zu bezeichnen; dass der zur Stellungnahme eingeladene A.________ keine Eingabe eingereicht hat;