Der Beschwerdeführer macht geltend, vom 17. Oktober 2014 bis zum 7. November 2014 im Kosovo in den Ferien gewesen zu sein. Er habe den Bruder seiner Schwester beauftragt, nach der Post zu schauen. Sehr wahrscheinlich habe dieser die Post abgeholt. Bei der Post in B.________ könne nachgefragt werden, wer den Brief abgeholt habe. Auch beim Arbeitgeber könnten Erkundigungen eingezogen werden. Des Weiteren erhebt der Beschwerdeführer Einwände gegen die Berechnung der im Strafbefehl ausgesprochenen Busse. Ob die Beschwerde damit rechtsgenüglich begründet ist, kann mit Blick auf den Verfahrensausgang offen bleiben.