Mit Strafbefehl vom 16. Oktober 2014 befand die Staatsanwältin A.________ des Führens eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis für schuldig. Sie verurteilte ihn zu einer während 2 Jahren bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 10 Tagesansätzen à Fr. 130.- und zu einer Busse von Fr. 200.-. Zudem auferlegte sie ihm die Verfahrenskosten.