Am 16. September 2014 erstattete die Kantonspolizei Strafanzeige gegen A.________ wegen Führen eines Motorfahrzeugs ohne im Besitz des entsprechenden Führerausweises zu sein. Am 25. September 2014 ersuchte die Staatsanwältin A.________, ihr im Hinblick auf die Festsetzung einer allfälligen Strafe Angaben zu seiner persönlichen und finanziellen Lage mitzuteilen. A.________ kam dieser Aufforderung am 29. September 2014 nach.