Parteien A.________, Beschuldigter und Beschwerdeführer gegen STAATSANWALTSCHAFT, Beschwerdegegnerin Gegenstand Wiederherstellung der Einsprachefrist Beschwerde vom 21. November 2014 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 13. November 2014 — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 4 Sachverhalt A. Am 19. Juli 2014 stellte die Kantonspolizei bei einer Verkehrskontrolle fest, dass A.________, ohne im Besitz des Führerausweises der Kategorie A1 zu sein, mit einem Scooter in der Stadt Freiburg fuhr.