dass das Bundesamt für Justiz das diesbezügliche Ersuchen der zuständigen russischen Behörde am 17. Oktober 2014 dem Amt für Straf- und Massnahmenvollzug und Gefängnisse des Kantons Freiburg weitergeleitet hat, welches damit am 21. November 2014 an den Präsidenten der Strafkammer gelangte;