Gegenstand Bezeichnung des für die Vollstreckbarerklärung zuständigen Richters (Art. 137 Abs. 3 JG) Antrag vom 18. April 2014 auf Vollstreckung des russischen Strafurteils vom 18. Oktober 2013 in der Schweiz — Pouvoir Judiciaire PJ Gerichtsbehörden GB Kantonsgericht KG Seite 2 von 3 In Anbetracht dessen, dass A.________ am 18. April 2014 den Antrag gestellt hat, in die Schweiz überstellt zu werden zwecks Verbüssung der mit Strafurteil vom 18. Oktober 2013 in Russland verhängten Strafe an seinem Wohnort;