2. Es sei festzustellen, dass das Interview des Mediensprechers der Kantonspolizei Freiburg, Gallus Risse, welches in den 6 Uhr Nachrichten vom 12. November 2014 ausgestrahlt wurde, widerrechtlich ist und die Unschuldsvermutung sowie die Persönlichkeitsrechte der Beschwerdeführer verletzt. 3. Es sei die Kantonspolizei und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, zukünftige Pressemitteilungen in dieser Strafsache ohne Angabe von Erkennungsmerkmalen der Kantonsgericht KG Seite 3 von 6 Beschwerdeführer (insbesondere ohne nähere Ortsangabe der Tierarztpraxis) und nur noch mit Rücksprache mit den Beschuldigten zu machen.