Unter dem Titel „Hausdurchsuchung in einer Tierpraxis in D.________“ veröffentlichte die Kantonspolizei Freiburg am 10. November 2014 eine Pressemitteilung. Dabei wird eingangs ausgeführt, dass am Vortag in einer Tierarztpraxis in D.________ und an einem Privatdomizil Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit verschiedenen mutmasslichen Delikten vorgenommen wurden. Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte habe bei der Staatsanwaltschaft Freiburg wegen verschiedener Unzulässigkeiten im Zusammenhang mit einer Tierarztpraxis in D.________ Strafanzeige eingereicht.