Nachdem die Polizei verschiedene Personen als Auskunftspersonen einvernommen hatte, eröffnete die Staatsanwältin am 4. September 2014 formell ein Strafverfahren wegen Betrug, Wucher und Widerhandlungen gegen A.________ und B.________. In der Folge wurden letztere als Beschuldigte von der Polizei einvernommen und es wurden Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen vorgenommen.