B. Am 18. Februar 2014 erstattete die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte Strafanzeige wegen Betrugs gegen A.________ und B.________. Sie brachte im Wesentlichen vor, diese hätten: Tiere nicht kastriert, obwohl dies angeblich gemacht worden sei; Knieverletzungen als schwerer beschrieben als tatsächlich vorliegend; gewisse Behandlungen nicht oder nicht vollständig durchgeführt und trotzdem in Rechnung gestellt.