Er sei in seinem Fahrzeug geblieben; der Beschuldigte, der sichtlich gestresst und „aufgebraust“ gewesen sei, sei direkt auf ihn zugekommen. Nachdem der Beschuldigte ihm beim ersten Versuch das Auto zu verlassen, die Autotür zugeschlagen habe, habe er die Türe wieder geöffnet und sei ausgestiegen. Der Beschuldigte habe ihm Fluchwörter ausgeteilt. Er seinerseits habe gesagt, der Beschuldigte sei ein Idiot und solle das Maul halten. Darauf sei der Beschuldigte zu seinem Auto gegangen, habe aus diesem einen Schlagstock geholt, diesen ausgefahren, habe ausgeholt und versucht ihn (den Beschwerdeführer) am Kopf zu treffen.