2. In der angefochtenen Verfügung legt die Staatsanwältin zuerst kurz die Prozessgeschichte, sodann ausführlich die Aussagen der beiden Kontrahenten sowie der 2 Zeugen dar. In Würdigung dieser Aussagen stellte sie mit Bezug auf die handgreifliche Auseinandersetzung in Löwenberg fest, dass die Aussagen des Beschuldigten grösstenteils mit denjenigen der Zeugen C.________ und D.________ übereinstimmen. Diese hätten die Aussagen des Beklagten insofern bekräftigt, als lediglich der Beschwerdeführer sichtlich genervt und aggressiv gewesen sei.